Die Gemeindeversammlung findet mindestens zwei Mal im Jahr statt. Teilnehmen können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Politischen Gemeinde Wil ZH, abstimmen dürfen jedoch nur die Stimmberechtigten. Die Einladung unter Bekanntgabe der Traktanden wird jeweils vier Wochen vor der nächsten Gemeindeversammlung publiziert. Die Weisungen und Anträge der Behörden können der Gemeindeversammlungsbroschüre entnommen werden, welche in alle Haushaltungen verteilt wird. Akten und Anträge liegen 14 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf.

Kontakt

Katja Wickihalder
katja.wickihalder@wil-zh.ch

Ort

Sternensaal, Restaurant Sternen
Dorfstrasse 1
8196 Wil ZH

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung entscheidet über

  • das Budget und den Steuerfuss
  • die Jahresrechnung
  • grössere Kredite
  • die Neufassung und Änderung von Verordnungen

Kompetenzen

Der Gemeinderat hat eine Finanzkompetenz für die Beschlüsse über im Voranschlag nicht enthaltene, neue einmalige Ausgaben bis Fr. 100'000.00 für einen bestimmten Zweck, höchstens aber bis Fr. 200'000.00 im Jahr, und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben bis Fr. 40'000.00 für einen bestimmten Zweck, höchstens aber Fr. 100'000.00 im Jahr.


Die Gemeindeversammlung ist zuständig für die Beschlüsse über neue, einmalige Ausgaben und Zusatzkredite für die Erhöhung von einmaligen Ausgaben bis Fr. 1'000'000.00 und über neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben und Zusatzkredite für die Erhöhung von jährlich wiederkehrenden Ausgaben bis Fr. 200'000.00, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist.

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Datum Sitzung

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