Hundewesen
Allgemeines
Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde ab dem Alter von 3 Monaten mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Durch diese Kennzeichnungspflicht entfällt die Hundemarke. Die Kennzeichnung wird von den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen und direkt der Amicus (Identitas AG) gemeldet. Für alle anderen Mutationen ist der Tierbesitzer zuständig.
Anmeldung / Mutationen
Sind Sie neu im Besitz eines Hundes, muss dieser ab dem Alter von 3 Monaten bei der Gemeindeverwaltung Wil ZH innert 10 Tagen angemeldet werden.
Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Impfbüchlein oder Hundepass mit aktuellen Angaben zu Besitzer und Amicus-Daten
- Kopie Haftpflichtversicherung
- evtl. Kursbestätigungen
Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes) müssen ebenfalls innert 10 Tagen der Gemeindeverwaltung Wil ZH mitgeteilt werden.
Zusätzlich sind diese Mutationen zwingend der Amicus (Identitas AG), Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern, Tel. 0848 777 100, info@amicus.ch, www.amicus.ch, zu melden.
Gebühren
Die Abgabe pro Jahr und Hund beträgt Fr. 150.00, für jeden weiteren gehaltenen Hund Fr. 200.00. Die Hundesteuerrechnungen werden von der Gemeindeverwaltung Wil ZH versendet.
Sämtliche Informationen zum Hundegesetz finden Sie unter: https://www.zh.ch/de/gesundheitsdirektion/veterinaeramt.html
Weitere Informationen bezüglich Umgang mit Hunden finden Sie unter: https://codex-hund.ch/. Im Kursguide des Veterinäramts des Kanton Zürich können Sie nachschauen, welche Kurse Sie mit Ihrem Hund absolvieren müssen: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html#1013703459
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 044 879 20 80 | gemeinde@wil-zh.ch |