Waffenerwerbschein
Wer eine Waffe oder wesentliche Waffenbestandteile erwirbt, beispielsweise durch Kauf, Leihe, Erbschaft oder Schenkung, benötigt einen gültigen Rechtstitel. Das kann ein Vertrag, ein Waffenerwerbschein oder eine Ausnahmebewilligung sein. Dies gilt unabhängig davon, ob die Waffe bei einem Händler oder von einer Privatperson übernommen wird.
Für den Erwerb von bewilligungspflichtigen Waffen brauchen Sie einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch müssen Sie im Kanton Zürich bei Ihrer Wohngemeinde einreichen.
Als Schweizer Bürger/in sowie mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Gesuch Waffenerwerbsschein (unten bei "Dokumente" abrufbar)
- Kopie eines amtlichen Ausweises
Personen mit einer anderen Staatsbürgerschaft ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) benötigen zusätzlich eine Bestätigung des Heimatlandes, welche den Erwerb der gewünschten Waffen bewilligt. Die Bestätigung muss in deutscher Sprache vorliegen beziehungsweise übersetzt sowie durch das zuständige Konsulat beglaubigt sein.
Weiterführende Informationen zum Waffenerwerb und Waffenbesitz finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Gebühr beträgt Fr. 50.00.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbscheines (PDF, 171 kB) | Download | 0 | Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbscheines |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindekanzlei | 044 879 20 80 | gemeinde@wil-zh.ch |