Entsorgung - Kehricht und andere Wertstoffe
Wir sind, gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft, für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.
Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Mittwoch eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in IGKSG-Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden der Region oder online (binbag.ch) erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten Sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsenschädigung auferlegen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung an den Statthalter zur Büssung.
Grüngut inkl. Vergärung wird von März bis November jeden Montag und in den Monaten Dezember, Januar und Februar jeden zweiten Montag, in Normcontainern oder Strauchschnitt gebündelt, versehen mit einer Gebührenmarke, von Haus zu Haus, bereit gestellt an der Bordsteinkante, eingesammelt. Andere Gefässe oder defekte Container werden nicht geleert. Die Container sind sauber zu halten.
Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Altöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Altpapier, Karton, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Wertstoffsammelstelle Recyclinghof leibundgut-umweltservice.ch/recyclinghof/ zur Verfügung.
Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Entsorgungskalender, den wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen, entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.
Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein. Die Gebührenordnung zur Abfallverordnung gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze.
Zugehörige Objekte
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Flyer Entsorgung ab 1. Januar 2025 (PDF, 86.06 kB) | Download | 0 | Flyer Entsorgung ab 1. Januar 2025 |
Was gehört in den Grüngut, was nicht! (PDF, 563.96 kB) | Download | 1 | Was gehört in den Grüngut, was nicht! |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 044 879 20 80 | gemeinde@wil-zh.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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750.1 | Abfallverordnung | 1. März 2018 |
750.2 | Gebührenreglement zur Abfallverordnung | 1. März 2018 |
750.3 | Anschlussvertrag Interessensgemeinschaft Kehrichtsackgebühr Zürcher Unterland (IGKSG) | 10. Dezember 1996 |
750.4 | Vertrag thermische Verwertung Siedlungsabfälle 2024-2028 Entsorgung & Recycling Zürich (ERZ) | 1. Januar 2024 |
750.5 | Leistungsvereinbarung Kehrichtabfuhr mit K. Müller AG | 1. Januar 2000 |
750.6 | Leistungsvereinbarung Leib & Gut Umweltservice GmbH, Organisation und Betrieb Recyclinghof | 1. Juni 2023 |
750.7 | Leistungsvereinbarung Leib & Gut Umweltservice GmbH, Wertstoffsammlungen | 1. Juni 2023 |