Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Wegzug ins Ausland
Bitte melden Sie sich persönlich bei den Einwohnerdiensten.
Die Abmeldung ist auch elektronisch via eUmzugCH möglich. Bitte benützen Sie hierfür den folgenden Link: https://zh.eumzug.swiss
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 879 20 80 | einwohnerkontrolle@wil-zh.ch |