Leinenpflicht im Wald und am Waldrand
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli
Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere
besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Freilaufende Hunde am Wald-
rand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für
am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden
verharren. Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am
Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht. Ausserhalb
dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an
der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig
abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.
Zugehörige Objekte
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| Merkblatt Leinenpflicht im Wald und am Waldrand (PDF, 40 kB) | Download | 0 | Merkblatt Leinenpflicht im Wald und am Waldrand |