Leinenpflicht im Wald und am Waldrand

7. April 2026

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli

Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere  
besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Freilaufende Hunde am Wald-
rand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für 
am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden 
verharren. Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am  
Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht. Ausserhalb  
dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an 
der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig 
abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.

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Merkblatt Leinenpflicht im Wald und am Waldrand (PDF, 40 kB) Download 0 Merkblatt Leinenpflicht im Wald und am Waldrand