Ein Todesfall muss dem Bestattungsamt Wil ZH innert zwei Tagen gemeldet werden. Nehmen Sie bitte baldmöglichst Kontakt auf unter 044 879 20 80, um den Todesfall anzumelden.

Drucken Sie sich zur Unterstützung den Leitfaden aus, er enthält wichtige Informationen.

Bei einem Todesfall zu Hause kontaktieren Sie den Hausarzt oder bei dessen Abwesenheit das Aerztefon unter der Telefonnummer 0800 33 66 55.

Bei ausserordentlichen Todesfällen (Unfall, Suizid, Gewaltdelikt oder unklare Todesursache) benachrichtigen Sie die Polizei unter Telefonnummer 117.

Ausserhalb der Bürozeit kontaktieren Sie bitte das Bestattungsunternehmen Hans Gerber AG,  welches für die Einsargung und den Transport zum Friedhof zuständig ist. Melden Sie sich bitte am folgenden Werktag beim Bestattungsamt Wil ZH telefonisch unter 044 879 20 80. Wir unterstützen Sie gerne und treffen mit Ihnen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei.

Einsargung und Überführung von Verstorbenen:
Hans Gerber AG
Bestattungsdienste
Lättenstrasse 9
8315 Lindau
Tel: 052 355 00 11

Bestellung amtliche Todesurkunde (Todesschein):
Die amtliche Todesurkunde ist beim Zivilstandsamt des Todesortes (nicht Wohn- oder Heimatort) erhältlich.

Für die Gemeinde Wil ist das Zivilstandsamt der Stadt Bülach zuständig:

Zivilstandsamt Bülach
Allmendstrasse 6
8180 Bülach
Tel: 044 863 11 60
amtliche Todesurkunde bestellen

Kontakt

Bestattungsamt
Dorfstrasse 15a
8196 Wil ZH
Tel. 044 879 20 80
gemeinde@wil-zh.ch

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon
Nummer Name Inkrafttreten
600.1 Gebührenverordnung 1. Januar 2018
600.2 Allgemeines Gebührenreglement 1. Oktober 2023
600.3 Finanz- und Visumsreglement 31. März 2015
840.1 Friedhof- und Bestattungsverordnung 14. Juni 2012
840.2 Gebührenreglement zur Friedhof- und Bestattungsverordnung 24. Juli 2012