Bestattungsamt
Ein Todesfall muss dem Bestattungsamt Wil ZH innert zwei Tagen gemeldet werden. Nehmen Sie bitte baldmöglichst Kontakt auf unter 044 879 20 80, um den Todesfall anzumelden.
Drucken Sie sich zur Unterstützung den Leitfaden aus, er enthält wichtige Informationen.
Bei einem Todesfall zu Hause kontaktieren Sie den Hausarzt oder bei dessen Abwesenheit das Aerztefon unter der Telefonnummer 0800 33 66 55.
Bei ausserordentlichen Todesfällen (Unfall, Suizid, Gewaltdelikt oder unklare Todesursache) benachrichtigen Sie die Polizei unter Telefonnummer 117.
Ausserhalb der Bürozeit kontaktieren Sie bitte das Bestattungsunternehmen Hans Gerber AG, welches für die Einsargung und den Transport zum Friedhof zuständig ist. Melden Sie sich bitte am folgenden Werktag beim Bestattungsamt Wil ZH telefonisch unter 044 879 20 80. Wir unterstützen Sie gerne und treffen mit Ihnen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei.
Einsargung und Überführung von Verstorbenen:
Hans Gerber AG
Bestattungsdienste
Lättenstrasse 9
8315 Lindau
Tel: 052 355 00 11
Bestellung amtliche Todesurkunde (Todesschein):
Die amtliche Todesurkunde ist beim Zivilstandsamt des Todesortes (nicht Wohn- oder Heimatort) erhältlich.
Für die Gemeinde Wil ist das Zivilstandsamt der Stadt Bülach zuständig:
Zivilstandsamt Bülach
Allmendstrasse 6
8180 Bülach
Tel: 044 863 11 60
amtliche Todesurkunde bestellen
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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600.1 | Gebührenverordnung | 1. Januar 2018 |
600.2 | Allgemeines Gebührenreglement | 1. Oktober 2023 |
600.3 | Finanz- und Visumsreglement | 31. März 2015 |
840.1 | Friedhof- und Bestattungsverordnung | 14. Juni 2012 |
840.2 | Gebührenreglement zur Friedhof- und Bestattungsverordnung | 24. Juli 2012 |