Bedarfsbescheinigungsstelle
Altersrentnerinnen und -rentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen haben Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Neu werden über die Zusatzleistungen auch Betreuungsleistungen im Alltag finanziert.
Damit wollen Kanton und Gemeinden älteren Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Zürich ermöglichen, dass sie lange und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben und sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Dies auch wenn sie nicht mehr so mobil sind oder andere körperliche, psychische oder mentale Leiden haben.
Um Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüsse zu erhalten, muss eine von der Gemeinde benannte Stelle eine Bedarfsabklärung durchführen. Die Gemeinde Wil ZH hat die Pro Senectute Kanton Zürich, mit den Abklärungen beauftragt. Die Pro Senectute ist die Fachstelle für freiwillige Sozialberatung für Menschen im Alter ab 60 Jahren. Finanzielle Fragen rund um Sozialversicherungen gehören zu ihrem Tagesgeschäft.
Ihr Ansprechpartner ist das Dienstleistungszentrum Unterland und FurttalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. der Pro Senectute Kanton Zürich. Sie führt die Abklärung über Ihren Betreuungs- und Hilfsmittelbedarf durch. Sie beratet Sie bei der Antragsstellung und unterstützt Sie in der Umsetzung. Die Bedarfsabklärung kann bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden.
Die Abklärung ist vertraulich und wird für Sie kostenlos durchgeführt. Die Kosten werden vollumfänglich von der Gemeinde übernommen.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Flyer Bedarfsbescheinigungsstelle (PDF, 426 kB) | Download | 0 | Flyer Bedarfsbescheinigungsstelle |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Sozialamt | 044 879 20 88 | soziales@wil-zh.ch |