Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
  • Schriftenempfangsschein

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Wegzug ins Ausland
Bitte melden Sie sich persönlich bei den Einwohnerdiensten.

Die Abmeldung ist auch elektronisch via eUmzugCH möglich. Bitte benützen Sie hierfür den folgenden Link: https://zh.eumzug.swiss

Preis

gratis
eUmzugZH

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