Hier finden Sie sämtliche Informationen und Resultate zu aktuellen und vergangenen Abstimmungsvorlagen von Bund, Kanton Zürich und den Zürcher Gemeinden.

Urne Öffnungszeiten

Urne im Gemeindehaus Wil ZH: Sonntag von 08.30 bis 09.30 Uhr

Urnenstandort

Urne im Gemeindehaus Wil ZH, Gemeindeverwaltung Wil ZH, Dorfstrasse 15a, 8196 Wil ZH

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

- Briefliche Stimmabgabe

Nach Erhalt des Stimm- und Wahlmaterials kann brieflich abgestimmt werden. Dazu sind die ausgefüllten Wahl- und Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert zu legen. Der unterschriebene Stimmrechtsausweis ist zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das vorgesehene Antwortkuvert zu legen. Das verschlossene Kuvert ist rechtzeitig der Post zu übergeben. Es muss vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro mit der Post nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden. (§69 GPR).

 

- Stellvertretung

Jeder Stimmberechtigte kann an der Urne oder bei der vorzeitigen Stimmabgabe in der Gemeindeverwaltung zwei beliebige weitere Stimmberechtigte seiner Gemeinde vertreten. Dabei muss diese Person gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben. Der/die sich vertreten lassende/r Stimmberechtigte/r hat jedoch den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben (§35 VPR) wie für die briefliche Stimmabgabe. Niemand draf mehr als zwei Personen vertreten (§68 GPR).

 

- Persönlich

Nach Erhalt der Stimm- und Wahlunterlagen kann - zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten - persönlich auf der Gemeindeverwaltung abgestimmt werden. Jedoch müssen Sie, seit 01.01.2010, auch bei der persönlichen Stimmabgabe Ihren Stimmrechtsausweis unterschreiben.