Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Seit längerer Zeit hat es im Kanton Zürich keine nennenswerten Niederschläge gegeben. Im Zusammenhang mit dem anhaltenden sonnigen und für die Jahreszeit sehr warmen Wetter herrscht grosse Trockenheit. Die aktuelle Wetterentwicklung lässt keine ausgiebigen und flächendeckenden Regenfälle erwarten, die zu einer deutlichen Entspannung der Waldbrand-Gefahrenlage führen würden. Bereits der Funkenwurf eines Grillfeuers oder ein unachtsam weggeworfenes Zündholz könnte zu einem Feuer führen, das sich rasch ausbreitet. Diese Gefahr verschärft sich mit jedem Tag.
Das Amt für Landschaft und Natur verfügt:
- Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills. Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z.B. auf befestigen Plätzen).
- Im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuerwerk (Raketen, Vulkane usw.) abzufeuern oder Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer, 1.-August-Feuer) zu entfachen.
- Dieses Feuerverbot gilt ab dem 26. Juni 2026 12:00 Uhr bis auf Widerruf. Dem Lauf der Rekursfrist und der allfälligen Einreichung eines Rekurses wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Die Verfügung des Amtes für Landschaft und Natur wurde ebenfalls im kantonalen Amtsblatt publiziert.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der Website des Kantons www.zh.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder des Bundes www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
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| Kanton Zürich - Plakat Waldbrandgefahr (PDF, 1.63 MB) | Download | 0 | Kanton Zürich - Plakat Waldbrandgefahr |