Zusatzleistungen zur AHV/IV
Per 01.01.2025 tritt die Änderung der Zusatzleistungsverordnung in Kraft. Dies hat zur Folge, dass Personen, welche Zusatzleistungen beziehen, neu gewisse Leistungen zusätzlich bezahlt erhalten. Die Durchführungsstelle der Zusatzleistungen (für Wil ZH ist dies die SVA Zürich) prüft den Anspruch nicht selbst. Neu muss dies eine sogenannte Bedarfsbescheinigungsstelle übernehmen. Die Gemeinde Wil ZH hat diese Aufgabe der Pro Senectute des Kantons Zürich übertragen.
Weiter Informationen zur Bedarfsbescheinigungsstelle finden Sie hier.
Kontakt
SVA ZürichZusatzleistungen zur AHV/IV
Röntgenstrasse 17
8087 Zürich
Tel. 044 448 50 00
info@svazurich.ch
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Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
Zugehörige Objekte
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 800.1 | Anschlussvertrag Zusatzleistungen zur AHV/IV mit SVA Zürich | 1. April 2007 |