Zusatzleistungen zur AHV/IV
Per 01.01.2025 tritt die Änderung der Zusatzleistungsverordnung in Kraft. Dies hat zur Folge, dass Personen, welche ZL beziehen, neu gewisse Leistungen zusätzlich bezahlt erhalten. Die Durchführungsstelle der ZL (im Fall von Wil ZH, die SVA Zürich) prüft den Anspruch aber nicht selbst, sondern dies muss neue eine sogenannte Bedarfsbescheinigungsstelle tun. Diese Aufgabe wurde den Gemeinden übertragen. Die Gemeinden haben hierfür eine Übergangsfrist bis 31.12.2026. Während dieser Zeit können betroffene Personen mittels einer ärztlichen Bescheinigung die Leistungen direkt bei der SVA beantragen. Die SVA prüft dann ob ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen besteht.
Gerne informieren wir Sie wieder, sobald für die Gemeinde Wil ZH geklärt ist, wo die Bedarfsbescheinigungsstelle angesiedelt wird.
Kontakt
Zusatzleistungen zur AHV/IVRöntgenstrasse 17
8087 Zürich
Tel. 044 448 50 00
info@svazurich.ch
Website
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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800.1 | Anschlussvertrag Zusatzleistungen zur AHV/IV mit SVA Zürich | 1. April 2007 |